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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2006
Aktenzeichen: III R 71/04

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2003
Aktenzeichen: 12 K 235/02

Schlagzeile:

Übertragung des Betreuungsfreibetrags

Schlagworte:

Antrag, Betreuungsfreibetrag, Kindergeld, Übertragung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Liegen bei den Eltern eines Kindes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, wird allein auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist, der Betreuungsfreibetrag des anderen Elternteils übertragen. Die Übertragung hängt nicht davon ab, dass der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht verletzt oder der Übertragung zugestimmt hat.

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