Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.05.2006 |
Aktenzeichen: | III R 71/04 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.02.2003 |
Aktenzeichen: | 12 K 235/02 |
Schlagzeile: |
Übertragung des Betreuungsfreibetrags
Schlagworte: |
Antrag, Betreuungsfreibetrag, Kindergeld, Übertragung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Liegen bei den Eltern eines Kindes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, wird allein auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist, der Betreuungsfreibetrag des anderen Elternteils übertragen. Die Übertragung hängt nicht davon ab, dass der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht verletzt oder der Übertragung zugestimmt hat.