Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.08.2006 |
Aktenzeichen: | 14 K 4461/05 Kg |
Schlagzeile: |
Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger
Schlagworte: |
Abzweigung, Anrechnung, Grundsicherung, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltspflicht
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 6/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kommt eine Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger auch dann in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm damit Sach- und Betreuungsunterhalt gewährt? Erfordert das Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG, dass tatsächlich kein Unterhalt geleistet wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 74 Abs 1 S 3; BGB § 1612 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.8.2006 (14 K 4461/05 Kg)