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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.09.2006
Aktenzeichen: IV B 6 - S 1300 - 367/06

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohns nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

Schlagworte:

Arbeitslohn, Doppelbesteuerung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Im BMF-Schreiben werden die Regeln für die abkommensrechtliche Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit anhand des OECD-MA dargestellt. Dieses Musterabkommen entfaltet selbst keine rechtliche Bindungswirkung. Die von Deutschland abgeschlossenen und rechtlich wirksamen DBA orientieren sich jedoch regelmäßig nach Inhalt und Aufbau am OECD-MA. Im konkreten Einzelfall sind die jeweiligen Vorschriften des anzuwendenden DBA maßgeblich, nicht das OECD-MA.

Hintergrund: Die DBA enthalten Regelungen für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten zueinander. Die Abkommen werden häufig durch Protokolle, Briefwechsel oder andere Dokumente ergänzt und erläutert. Diese Dokumente sind Bestandteile des Abkommens und in gleicher Weise verbindlich.

Inhaltsübersicht
1 Allgemeines
1.1 Regelungsbereich eines DBA
1.2 OECD-Musterabkommen
1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit - Artikel 4 OECD-MA
1.2.2 Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
1.2.2.1 Artikel 15 OECD-MA
1.2.2.2 Grenzgängerregelung
1.2.2.3 Abgrenzung zu anderen Abkommensbestimmungen
1.2.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung - Artikel 23 OECD-MA
2 Besteuerung im Inland
2.1 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz
2.2 Progressionsvorbehalt
2.3 Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG
3 Besteuerung im Tätigkeitsstaat - Artikel 15 Abs. 1 OECD-MA
4 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat - Artikel 15 Abs. 2 OECD-MA (183-Tage-Klausel)
4.1 Voraussetzungen
4.2 Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe a OECD-MA - Aufenthalt bis zu 183 Tagen
4.2.1 Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage
4.2.2 183-Tage-Frist - Aufenthalt im Tätigkeitsstaat
4.2.3 183-Tage-Frist - Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat
4.2.4 Anwendung der 183-Tage-Frist auf das Steuerjahr/Kalenderjahr
4.2.5 Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen 12-Monats-Zeitraum
4.3 Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA - Zahlung durch einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Auslandstätigkeit für den zivilrechtlichen Arbeitgeber
4.3.3 Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen
4.3.3.1 Wirtschaftlicher Arbeitgeber
4.3.3.2 Vereinfachungsregelung
4.3.3.3 Entsendendes und aufnehmendes Unternehmen sind Arbeitgeber
4.3.3.4 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO
4.3.3.5 Arbeitgeber im Rahmen einer Poolvereinbarung
4.3.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
4.3.5 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten
4.3.6 Beispiele
4.4 Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA - Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat
5 Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.1 Differenzierung zwischen der Anwendung der 183-Tage-Klausel und der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.2 Grundsätze bei der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.3 Direkte Zuordnung
5.4 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns
5.5 Besonderheiten bei der Aufteilung bestimmter Lohnbestandteile
5.6 Beispiele
6 Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
6.1 Organe von Kapitalgesellschaften
6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten
6.3 Abfindung
6.4 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot
6.5 Tantiemen und andere jahresbezogene Erfolgsvergütungen
6.6 Optionsrecht auf den Erwerb von Aktien („Stock Options“)
6.6.1 Handelbare Optionsrechte
6.6.2 Nicht handelbare Optionsrechte
6.7 Altersteilzeit nach dem Blockmodell
7 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
7.1 Allgemeines
7.2 Der Berufskraftfahrer und der Arbeitgeber sind im Inland ansässig; der Arbeits-lohn wird nicht von einer ausländischen Betriebsstätte getragen
7.3 Der Berufskraftfahrer ist im Inland ansässig, der Arbeitgeber ist im Ausland ansässig oder der Arbeitslohn wird von einer ausländischen Betriebsstätte getragen
7.4 Sonderregelung im DBA-Türkei
8 Personal auf Schiffen und Flugzeugen
9 Rückfallklauseln
9.1 „Subject-to-tax“-Klausel
9.2 „Remittance-base“-Klausel
10 Verständigungsvereinbarungen
11 Aufhebung von Verwaltungsanweisungen
12 Erstmalige Anwendung

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