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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.09.2006
Aktenzeichen: IV A 7 - S 1450 - 29/06

Schlagzeile:

Neue Einordnung in Größenklassen zum 1. Januar 2007 im Hinblick auf Betriebsprüfungsturnus

Schlagworte:

Betriebsprüfung, Größenklasse

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Hinblick auf den Turnus von Betriebsprüfungen gibt das Bundesfinanzministerium die neue Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum 1. Januar 2007 bekannt.

Es wird dabei unterschieden zwischen folgende Betriebsarten:
- Handelsbetriebe
- Fertigungsbetriebe
- Freie Berufe
- Andere Leistungsbetriebe
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen Pensionskassen
- Unterstützungskassen
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst)
- Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschften
- bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften undBerufsverbände
- Fälle mit bedeutenden Einkünften

Diese werden nach bestimmten Merkmalen (z.B. Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn) in folgende Kategorien eingeteilt:
- Großbetriebe
- Mittelbetriebe
- Kleinbetriebe

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