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Quelle:

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Art des Dokuments: Rundschreiben
Datum: 04.05.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung

Schlagworte:

Datenerfassung, Datenübermittlung, Sozialversicherung

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 15. August 2006 die von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsänderungen zum 1. August 2006 neu herausgegebenen Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV vom 4. Mai 2006 nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände genehmigt.

Hintergrund: Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit bestimmen in den gemeinsamen Grundsätzen
- die Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen,
- die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe,
- die Schlüsselzahlen für die Personengruppen und
- den Aufbau des Meldedatensatzes und der Datenbausteine.

Die Besonderheiten bei der See-Krankenkasse und bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (siehe § 31 DEÜV) bleiben unberührt.

Inhalt
1 Allgemeines
1.1 Versicherungsnummer
1.2 Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen
1.3 Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen
1.4 Schlüsselzahlen für die Personengruppen in den Meldungen
2 Sonderregelungen
2.1 Unständig Beschäftigte
2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte
2.3 Kurzfristig Beschäftigte
3 Automatisiertes Meldeverfahren
3.1 Allgemeines
3.2 Datensätze und Datenbausteine
3.2.1 DSKO – Datensatz Kommunikation
3.2.2 DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Änderungsmeldung, Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer
3.3 Stornierung von Meldungen
3.3.1 Meldungen mit Versicherungsnummer
3.3.2 Meldungen ohne Versicherungsnummer
4 Maschinelle Ausfüllhilfen
5 Datenübermittlung
5.1 Allgemeines
5.2 Datenübertragung (DFÜ)
5.3 Dateiaufbau
5.4 Datenannahmestellen
6 Übergangsregelung
Anlagen
1 Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV
2 Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der DEÜV
3 Schlüsselzahlen für die Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV
4 Datensätze und Datenbausteine für Meldungen nach der DEÜV

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