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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.01.2006
Aktenzeichen: 16 U 179/05

Schlagzeile:

Freistellung vom Wandlungsanspruch

Schlagworte:

Wandlungsanspruch

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Auch wenn grundsätzlich im VOB/BVertrag ein Wandlungsanspruch als Rechtsfolge nicht vorgesehen ist, kann der von seinem Auftraggeber erfolgreich auf Wandlung in Anspruch genommene Bauträger vom verantwortlichen Bauunternehmer Freistellung verlangen.

2. Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist.

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