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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.01.2006
Aktenzeichen: 9 U 103/05

Schlagzeile:

Haftung der Bank für die Bestätigung der Kapitalaufbringung, bei der AG

Schlagworte:

AG, Bereicherungsansprüchen, Haftung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Zur Frage von Bereicherungsansprüchen einer Insolvenzschuldnerin bei Zahlungen
eines Kreditinstituts an einen Einlageschuldner

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