Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.01.2006 |
Aktenzeichen: | 3 UF 45/05 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenhilfe, Beiordnung
Schlagworte: |
Beiordnung, Prozesskostenhilfe
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen
Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit Inkrafttreten
des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines
ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.