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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.01.2006
Aktenzeichen: 3 UF 45/05

Schlagzeile:

Prozesskostenhilfe, Beiordnung

Schlagworte:

Beiordnung, Prozesskostenhilfe

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen
Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit Inkrafttreten
des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines
ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.

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