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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 28.02.2006
Aktenzeichen: 4 W 17/06

Schlagzeile:

Akteneinsicht, Insolvenzverfahren, Rechtsschutzinteresse.

Schlagworte:

Akteneinsicht, Insolvenzverfahren, Rechtsschutzinteresse.

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Ein rechtlich geschütztes Interesse an der Einsicht in die Akten eines laufenden Insolvenzverfahrens i. S. d. § 299 Abs. 2 ZPO ist auch dann gegeben, wenn es sich um ein Verfahren handelt, dass ein Unternehmen der Firmengruppe betrifft, die der Antragsteller vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleitet hat.

2. Es kann offen bleiben, ob ein Fall der entsprechenden Anwendung des § 299 Abs. 1 InsO auch dann geben ist, wenn der Antragsteller nur deshalb gehindert ist, seine Forderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft anzumelden, weil auch über sein privates Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

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