Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2006 |
Aktenzeichen: | 14 U 149/05 |
Schlagzeile: |
Berliner Modell, Sachverständigengutachten
Schlagworte: |
Berliner Modell, Sachverständigengutachten
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines nach dem sog. „Berliner Modell“ vorgetäuschten Unfalls.
2. Werden gegen ein von der beklagten Haftpflichtversicherung eingeholtes Privatgutachten keine Einwendungen erhoben, bedarf es nicht der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens