Quelle: |
Bundesrechnungshof |
Art des Dokuments: | Gutachten |
Datum: | 03.08.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Probleme beim Vollzug der Steuergesetze (Gutachten des Bundesrechnungshofes)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesrechnungshof hat ein mehr als 200 Seiten umfassendes Gutachten mit Empfehlungen für einen gerechteren, rechtzeitigen und vollständigen Steuervollzug vorgelegt. Die Steuerverwaltung hat demnach zunehmend Schwierigkeiten, Steuern ordnungsgemäß festzusetzen und zu erheben.
Hintergrund: Schon 1993 hatte der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen, dass die Steuerverwaltung in zunehmendem Ausmaß Schwierigkeiten hat, ihren gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Wie aktuelle Prüfungen des Bundesrechnungshofes belegen, sind seitdem keine Verbesserungen eingetreten.
Im Gutachten gibt der Bundesrechnungshof folgende Empfehlungen:
- Es bedarf eines vollelektronischen Veranlagungsverfahrens auf der Basis bundesweit kompatibler Steuersoftware.
- Die Steuerverwaltung sollte ihr Personal verstärkt für die Überprüfung risikobehafteter Fälle und zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle einsetzen.
- Bei der Betriebsprüfung ist die Auswahl der Unternehmen mit Hilfe automatisierter Verfahren zu verbessern.
- Eine zentral zuständige Bundesbetriebsprüfung könnte Konzerne und international verbundene Unternehmen straffer und wirksamer prüfen.
- Unternehmen sollten häufiger als bisher - statistisch gesehen einmal alle 50 Jahre - von einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erfasst werden.
- Die Übertragung der Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftsteuern von den Ländern auf den Bund würde den Gesetzesvollzug verbessern.