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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2006
Aktenzeichen: III R 80/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2004
Aktenzeichen: 15 K 5245/03 Kg

Schlagzeile:

Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige i.S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Schlagworte:

Festsetzungsfrist, Hemmung der Verjährung, Kindergeld, Verjährung, Weiterleitung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Mitteilung über Änderungen in den für das Kindergeld erheblichen Verhältnissen, zu welcher der Kindergeldberechtigte nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet ist, ist keine "Anzeige" i.S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, die zu einer Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld führt.

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