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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: 8 U 6/06

Schlagzeile:

Leihe, Haftungsbeschränkung, Vollkaskoversicherung

Schlagworte:

Haftungsbeschränkung, Leihe, Vollkaskoversicherung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Zur Frage, unter welchen Umständen die Haftung des Entleihers eines Kraftfahrzeugs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist, weil er auf den Bestand eines hinreichenden Versicherungsschutzes durch eine Vollkaskoversicherung vertrauen darf.

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