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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2006
Aktenzeichen: X R 35/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2005
Aktenzeichen: 3 K 717/04

Schlagzeile:

Nutzung eines Firmenwagens zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Ein-Prozent-Regelung nicht mit abgegolten

Schlagworte:

1 v. H. - Regelung, Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Werbungskosten

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften (also Einkünfte aus Arbeitnehmer-Tätigkeit, Kapitalvermögen und Vermietung) ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.

Siehe OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 14/2008 vom 09.04.2008.

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