Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.04.2006 |
Aktenzeichen: | I 370/2004 |
Schlagzeile: |
Lebenslange wiederkehrende Leistungen aufgrund eines Pflichtteilverzichts eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen
Schlagworte: |
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gegenleistung, Kapitaleinkünfte, Pflichtteil, Verzicht, Wiederkehrende Leistung, Zinsanteil
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 43/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
Handelt es sich bei lebenslangen wiederkehrenden Leistungen aufgrund eines Pflichtteilverzichts eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen um eine zeitlich gestreckte Auszahlung einer Gegenleistung, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtige Zinsanteile enthält ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 7
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 4.4.2006 (I 370/2004)