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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 17.03.2006
Aktenzeichen: 1 Ws 42/06 (StrVollz)

Schlagzeile:

Widerruf begünstigender Verwaltungsakte, Besuchs und Aufschlusszeiten, Einheitliches niedersächsisches Vollzugskonzept

Schlagworte:

Vollzugskonzep, Widerruf

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Verkürzen von Besuchs und Aufschlusszeiten infolge der von der Anstaltsleitung durchgeführten Umsetzung des einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzepts verstößt nicht gegen die Regelungen zum Widerruf begünstigender Verwaltungsakte.

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