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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 1 U 12/05

Schlagzeile:

Stimmbindungsvereinbarung, Begleitverträge, Ersetzungsklauseln

Schlagworte:

Begleitverträge, Ersetzungsklauseln, Stimmbindungsvereinbarung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Unwirksamkeit einer Stimmbindungsvereinbarung mit einem (Ein Personen) Vorstand, der zugleich einen Aktien-Zwerganteil (0,0005 %) hält.
2. Zu den weiteren Folgen der Unwirksamkeit des Stimmbindungsvertrags auf sonstige (begleitende) Verträge über die Schenkung von Aktien, erbrechtliche Regelungen pp. trotz salvatorischer Ersetzungsklausel.

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