Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2006 |
Aktenzeichen: | 15 UF 54/05 |
Schlagzeile: |
Unterhaltsbedarf, Arbeitslosengeld II.
Schlagworte: |
Arbeitslosengeld II, Unterhaltsbedarf
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahltes Einstiegsgeld stellt dagegen unterhaltsrechtliches Einkommen dar.
Eine Abtretung des Unterhaltsanspruchs an den Leistungsträger, eine diesem gegenüber abgegebene Verpflichtung zur Auskehrung des eingeklagten Unterhalts oder eine ähnliche Vereinbarung, die auf eine bürgerlichrechtlich begründete Zahlungspflicht des Unterhaltsberechtigten im Umfang empfangener Leistungen nach SGB II gerichtet ist, sind im Hinblick auf §§ 31, 32 SGB I unwirksam.