Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 13.03.2006 |
Aktenzeichen: | Ss 35/06 (I 21) |
Schlagzeile: |
Revision, Revisionsantrag, Unzulässigkeit
Schlagworte: |
Revision, Revisionsantrag, Unzulässigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages macht eine Revision trotz allgemein erhobener Sachrüge jedenfalls dann unzulässig, wenn auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens das Ziel der Revision unklar bleibt