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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.07.2006
Aktenzeichen: 13 K 163/04

Schlagzeile:

Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

außergewöhnliche Belastung, Mobilfunk, Mobilfunkwellen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen sind nur als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn die konkrete Gesundheitsgefährdung durch ein vor der Beseitigungsmaßnahme erstelltes amtliches technisches Gutachten und amtsärtzliches Zeugnis belegt worden sind.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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