Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.07.2006 |
Aktenzeichen: | 13 K 163/04 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Mobilfunk, Mobilfunkwellen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen sind nur als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn die konkrete Gesundheitsgefährdung durch ein vor der Beseitigungsmaßnahme erstelltes amtliches technisches Gutachten und amtsärtzliches Zeugnis belegt worden sind.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.