Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 05.04.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 177/06 |
Schlagzeile: |
Sachverständigenvergütung, Sachgebiet, Honorargruppe.
Schlagworte: |
Honorargruppe, Sachgebiet, Sachverständigenvergütung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG