Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 19.05.2006 |
Aktenzeichen: | 10 WF 466/05 |
Schlagzeile: |
Unmaßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache
Schlagworte: |
Ehesache, Sozialleistungen, Unmaßgeblichkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Bezogene Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gehören nicht zum für die Streitwertbestimmung nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG maßgeblichen „Nettoeinkommen“.
2. Die Wertfestsetzung mit dem Mindestwert gem. § 48 Abs. 3 Satz 2 GKG ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - AnwBl. 2005, 651) jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn sich im konkreten Fall das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute auf weniger als 2.000 EUR beläuft.