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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2006
Aktenzeichen: 16 U 287/05

Schlagzeile:

Fehlgeschlagene Nachbesserung (Kaufrecht)

Schlagworte:

Nachbesserung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers lässt - abgesehen von einem Anerkenntnis - keine neue Verjährungsfrist entstehen, § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung ist nicht anwendbar.

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