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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.06.2006
Aktenzeichen: 8 U 26/06

Schlagzeile:

Unwirksamkeit einer Bedingungsanpassungsklausel in Bedingungen der Privaten Krankenversicherung

Schlagworte:

Bedingungsanpassungsklause, Privaten Krankenversicherun, Unwirksamkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Die Regelung in § 18 Abs. 1 d) MB/KK 94, die dem Versicherer in dem dort beschriebenen Verfahren eine Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen u. a. bei Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erlaubt, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, weil sie mit Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 178 g Abs. 3 VVG) nicht zu vereinbaren ist.

2. Die Bestimmung stellt ferner eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und verstößt deshalb auch gegen § 307 Abs. 1 BGB.

3. § 18 Abs. 4 MB/KK 94, der dem Versicherer bei Auslegungszweifeln von Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Änderungsmöglichkeit einräumt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 305 c Abs. 2 BGB.

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