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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.08.2006
Aktenzeichen: XI R 65/05

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.2005
Aktenzeichen: II 305/04

Schlagzeile:

Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter Veranlagungszeiträume

Schlagworte:

Ermittlung, Festsetzungsverjährung, Verlust, Verlustabzug, Verlustfeststellung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.

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