Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.08.2006 |
Aktenzeichen: | XI R 65/05 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.11.2005 |
Aktenzeichen: | II 305/04 |
Schlagzeile: |
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter Veranlagungszeiträume
Schlagworte: |
Ermittlung, Festsetzungsverjährung, Verlust, Verlustabzug, Verlustfeststellung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.