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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 02.11.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Unternehmensteuerreform: Wie berechnet sich der geplante Körperschaftsteuersatz von 29,83 Prozent?

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Steuersatz, Unternehmensnachfolge

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Im Rahmen der geplanten Unternehmensteuerreform soll die Steuerbelastung für Körperschaften um rund 9 Prozentpunkte auf 29,83 Prozent und damit um fast ein Viertel gesenkt werden.

Anhand von Berechnungsbeispielen erläutert das Bundesfinanzministerium wie sich der Steuersatz von 29,83 Prozent berechnet.

Hintergrund: Die steuerliche Gesamtbelastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften beträgt nach geltender Rechtslage 38,65 Prozent und setzt sich aus der Körperschaftsteuer (25 Prozent) und des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent von 25 Prozent) sowie der Gewerbesteuer (Gewerbesteuermesszahl 5 Prozent, gewogener durchschnittlicher Hebesatz 400 Prozent) zusammen, die als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn mindert.

Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent, die Reduzierung der Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent und die Nichtabsetzbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ergibt sich künftig eine steuerliche Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften in Höhe von 29,83 Prozent.

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