Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesrechnungshof
Art des Dokuments: Jahresbericht
Datum: 14.11.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Jahresbericht des Bundesrechnungshofs: Höhere Steuereinnahmen sind kein Freibrief für Mehrausgaben

Schlagworte:

Außer-Haus-Verkauf, Bundesrechnungshof, Einkunftsmillionär, Jahresbericht, Sonderprüfung, Tonnagesteuer, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Jahresbericht 2006 des Bundesrechnungshofs, die sog. „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, umfassen 247 Seiten. Der Bundesrechnungshof begrüßt die Absicht der Bundesregierung die höheren Steuereinnahmen zum Schuldenabbau einzusetzen. Höhere Steuereinnahmen dürften aber nicht dazu führen, dass die Bundesverwaltung in ihren Bemühungen um wirtschaftliches Handeln nachlässt. Dass hier noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind, belegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes an Hand zahlreicher Beispiele.

Hintergrund: Mit seinem jährlichen Tätigkeitsbericht unterrichtet der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit über seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Das finanzielle Volumen der Vorschläge für Minderausgaben und Mehreinnahmen beläuft sich auf regelmäßig etwa 2 - 3 Mrd. Euro pro Jahr.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind insbesondere folgende Hinweise interessant:

1. Eine weitgehend erfolglose steuerliche Förderung ist die Begünstigung von Handelsschiffen inländischer Reeder im internationalen Verkehr. Die so genannte Tonnagebesteuerung ermöglicht es den Reedern, Gewinne aus dem Betrieb von Handelsschiffen nach der eingesetzten Tonnage, also nach dem Rauminhalt des Schiffes, zu ermitteln. Es handelt sich um ein Steuerprivileg auf Basis europäischer Leitlinien. Diese Leitlinien haben zum Ziel, die Flaggen der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und die Beschäftigung von EU-Bürgern in der Seeschifffahrt zu fördern. Die Steuermindereinnahmen durch die Tonnagebesteuerung betragen mindestens 1 Mrd. Euro im Jahr. Gleichwohl konnte die Regelung nicht verhindern, dass inländische Reeder ihre Schiffe in erheblicher Zahl ausflaggten und daher immer weniger EU-angehörige Seeleute beschäftigt werden. Der Bundesrechnungshof rät, die Tonnagebesteuerung stärker an nationalen und europäischen Interessen zu orientieren und sie stärker an das Führen der deutschen oder der Flagge eines anderen EU-Mitgliedstaates zu knüpfen.

2. Föderale Probleme machen sich auf der Einnahmenseite des Bundeshaushalts bemerkbar, beispielsweise bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Jedes Jahr werden im Bundesdurchschnitt 2 % aller Unternehmen dieser Prüfung unterzogen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen statistisch gesehen nur einmal in 50 Jahren mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen muss. Wie oft eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung ansteht, hängt außerdem davon ab, in welchem Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. In einem Bundesland wird die Sonderprüfung rechnerisch alle 35 Jahre, in einem anderen Land nur alle 77 Jahre durchgeführt. Eine Prüfungsquote von durchschnittlich 2 % ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes zu gering, um nicht erklärte Umsatzsteuern flächendeckend zu ermitteln. Die länderabhängigen Prüfungsquoten gefährden zudem die Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Bundesgebiet.

3. In der Fast-Food-Gastronomie kommt es jährlich zu Umsatzsteuerausfällen in zweistelliger Millionenhöhe. Der Grund hierfür ist die missbrauchsanfällige unterschiedliche Besteuerung von In-Haus- und Außer-Haus-Umsätzen. Wenn ein Kunde Speisen zum sofortigen Verzehr im Restaurant kauft, muss das Fast-Food-Unternehmen hierfür 16 % Umsatzsteuer abführen. Kauft der Kunde die gleichen Speisen und nimmt sie mit, werden nur 7 % Umsatzsteuer fällig, und zwar bei üblicherweise gleichem Verkaufspreis. Diese Differenz können Fast-Food-Unternehmen missbräuchlich ausnutzen, indem sie den Verkauf der Ware steuerlich falsch als Außer-Haus-Verkauf erfassen und so ihren Nettoverdienst um rd. 9 % steigern. Das Problem ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes nur durch eine einheitliche Besteuerung aller Restaurationsumsätze zum allgemeinen Steuersatz von zurzeit noch 16 % lösbar.

4. Auch bei der Besteuerung so genannter Einkunftsmillionäre hat der Bundesrechnungshof erhebliche Steuerausfälle festgestellt. Nach einer bundeseinheitlichen Verordnung soll dieser Personenkreis regelmäßig von den Finanzämtern geprüft werden. Im Bundesdurchschnitt führten die Finanzämter aber jährlich nur bei 15 % der Einkunftsmillionäre Außenprüfungen durch. Zwischen den einzelnen Bundesländern gab es zudem erhebliche Unterschiede. Ein Bundesland prüfte jährlich 60 % der Einkunftsmillionäre, ein anderes nur rd. 10 %. Jede Sonderprüfung ergab Mehreinnahmen von durchschnittlich 135.000 Euro. Die bisherige Prüfungsquote ist viel zu gering, um eine angemessene und gleichmäßige Besteuerung zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, bei den Ländern auf eine deutlich höhere und einheitliche Prüfungsquote bei den Einkunftsmillionären hinzuwirken.

zur Suche nach Steuer-Urteilen