Quelle: |
Sächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2006 |
Aktenzeichen: | 6 K 1898/02 (Ez) |
Schlagzeile: |
Kinderzulage für Ehegatten bei mehreren Objekten (Eigenheimzulage bis 2005)
Schlagworte: |
Ehegatten, Eigenheimzulage, Erstobjekt, Kinderzulage, Unentgeltliche Überlassung, Zweitobjekt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 44/06 (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kinderzulage für Ehegatten bei mehreren Objekten - Steht in den Fällen, in denen ein Ehegatte für eine ihm allein gehörende Wohnung die volle Kinderzulage erhält, dem anderen Ehegatten für eine weitere, im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehende Wohnung ebenfalls die volle Kinderzulage zu, weil weder die Beschränkung nach § 9 Abs. 5 Satz 3 EigZulG greift noch bei Ehegatten eine insgesamt zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage prinzipiell ausgeschlossen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EigZulG § 9 Abs 5
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 13.9.2006 (6 K 1898/02 (Ez))