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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2006
Aktenzeichen: I 51/2005

Schlagzeile:

Unterschiedliche Behandlung von Flug- und Bahnkosten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Bahnkosten, Doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Flugkosten, Flugzeug, Verfassungsmäßigkeit, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 42/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2007):
Ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG verfassungswidrig, da die Entfernungspauschale nicht für Flugreisen gilt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 18.7.2006 (I 51/2005)

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