Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.03.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 10761/00 |
Schlagzeile: |
Pauschal gewährte Fahrtkostenerstattungen eines Kreistagsmitglieds, die zusätzlich zur Aufwandsentschädigung gezahlt werden, sind steuerpflichtig
Schlagworte: |
Abgeordneter, Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten, Kreistagsmitglied, Nachweis, Pauschale, Reisekostenersatz, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit
Wichtig für: |
Abgeordnete
Kurzkommentar: |
Pauschal gewährte Fahrtkostenerstattungen eines Kreistagsmitglieds, die zusätzlich zur Aufwandsentschädigung gezahlt worden sind, sind steuerpflichtig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 58/06 (Abgabe, altes Aktenzeichen: IV R 39/06) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007):
Sind die aus einer öffentlichen Kasse (Landkreis) einem Abgeordneten gezahlten Fahrtkostenpauschalen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG bzw. nach § 3 Nr. 13 Satz 1 EStG steuerfrei? Ist auch dann ein Einzelnachweis der Fahrtkosten erforderlich, wenn nach Reisekostenrecht eine pauschale Vergütung vorgesehen ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 13 S 1; EStG § 3 Nr 12; EStG § 18 Abs 1 Nr 3; BRKG § 8
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 9.3.2005 (3 K 10761/00)