Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 28.07.2006 |
Aktenzeichen: | 11 UF 61/06 |
Schlagzeile: |
Versorgungsausgleich, Umrechnung, BarwertVO
Schlagworte: |
BarwertVO, Umrechnung, Versorgungsausgleich
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die bisher übliche Umrechnung von Versorgungsanrechten führt nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte im Versorgungsausgleich. Die betreffenden Vorschriften (BarwertVO) sind verfassungswidrig und durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen.