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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 28.07.2006
Aktenzeichen: 11 UF 61/06

Schlagzeile:

Versorgungsausgleich, Umrechnung, BarwertVO

Schlagworte:

BarwertVO, Umrechnung, Versorgungsausgleich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die bisher übliche Umrechnung von Versorgungsanrechten führt nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte im Versorgungsausgleich. Die betreffenden Vorschriften (BarwertVO) sind verfassungswidrig und durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen.

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