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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.07.2006
Aktenzeichen: 12 UF 54/06

Schlagzeile:

Versorgungsausgleich, Kürzung, Unbilligkeit

Schlagworte:

Kürzung, Unbilligkeit, Versorgungsausgleich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Der Kürzung eines Versorgungsausgleichs nach langer Trennungszeit steht es nicht entgegen, dass die Ehelichkeit eines in der Trennungszeit geborenen Kindes zwar nicht mehr angefochten werden kann, das Kind aber unstreitig nicht von dem Ausgleichspflichtigen abstammt.

Aktenzeichen des BGH: X II ZB 163/06

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