Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.07.2006 |
Aktenzeichen: | 12 UF 54/06 |
Schlagzeile: |
Versorgungsausgleich, Kürzung, Unbilligkeit
Schlagworte: |
Kürzung, Unbilligkeit, Versorgungsausgleich
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Kürzung eines Versorgungsausgleichs nach langer Trennungszeit steht es nicht entgegen, dass die Ehelichkeit eines in der Trennungszeit geborenen Kindes zwar nicht mehr angefochten werden kann, das Kind aber unstreitig nicht von dem Ausgleichspflichtigen abstammt.
Aktenzeichen des BGH: X II ZB 163/06