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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.07.2006
Aktenzeichen: 16 U 23/06

Schlagzeile:

Einrede der Verjährung in 2. Instanz

Schlagworte:

Verjährung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Einrede der Verjährung kann auch noch in 2. Instanz erhoben werden, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig sind. § 97 Abs. 2 ZPO ist dann in der Regel anwendbar.

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