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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2006
Aktenzeichen: 14 U 94/06

Schlagzeile:

Unterschrift unter Einspruchsschrift erforderlich

Schlagworte:

Unterschrift

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Enthält die Einspruchsschrift gegen einen Vollstreckungsbescheid keine handschriftliche Unterschrift, darf der Einspruch nicht ohne weiteres verworfen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob in dem Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (im Anschluss an BVerfG NJW 2002, 3534)

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