Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.07.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 363/06 |
Schlagzeile: |
Zeugenbeistand, Rechtsanwaltsvergütung, Einzeltätigkeit
Schlagworte: |
Einzeltätigkeit, Rechtsanwaltsvergütung, Zeugenbeistand
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Wird ein Rechtsanwalt nach § 68b StPO einem Zeugen zur Beistandleistung für die Dauer seiner Vernehmung beigeordnet, so steht dem Anwalt nur eine Verfahrensgebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu.