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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.07.2006
Aktenzeichen: 4 W 89/06

Schlagzeile:

Wohnungseigentumsrecht, Erlaubnis zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage, Rechtsschutzbedürfnis.

Schlagworte:

Rechtsschutzbedürfnis, Wohnungseigentumsrecht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Einem Wohnungseigentümer ausländischer Herkunft ist es regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftlandes besteht.
2. Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar.
3. Das Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit dem Entscheidungsgegenstand unterlaufen.
4. Die Wohnungseigentümer können aufgrund ihrer autonomen Beschlusszuständigkeit auch erneut über eine schon geregelte Angelegenheit beschließen.

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