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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2006
Aktenzeichen: 6 U 53/06

Schlagzeile:

Ausschlagung des Erbes Auskunftsanspruch; pflichtteilsberechtigter Miterbe.

Schlagworte:

Auskunftsanspruch, Ausschlagung, Miterbe

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Vorschrift des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gebietet ihre einschränkende Auslegung, dass sie Auskunftsrechte nur einräumt dem von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben, nicht aber dem Miterben, der durch Ausschlagung die Stellung eines pflichtteilsergänzungsberechtigten NichtmehrErben wählt.

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