Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 04.07.2006
Aktenzeichen: 4 W 106/06 Datum: 04.07.2006

Schlagzeile:

Einwilligungsvorbehalt, Grundstückskaufvertrag, Einigung

Schlagworte:

Einigung, Einwilligungsvorbehalt, Grundstückskaufvertrag

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden.

2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen