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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 22.08.2006
Aktenzeichen: 4 W 101/06

Schlagzeile:

Wohnungseigentum, Verwirkung des Anspruchs auf einen der Teilungserklärung entsprechenden Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an Verwirkung

Schlagworte:

Verwirkung, Wohnungseigentum

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.

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