Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 17.08.2006 |
Aktenzeichen: | 6 W 81/06 |
Schlagzeile: |
Beschwerde; Streitwert; vorläufige Wertfestsetzung.
Schlagworte: |
Beschwerde, Streitwert, Wertfestsetzung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Eine Beschwerde, die sich allein gegen die vorläufige Wertfestsetzung richtet, ist unzulässig. Anfechtbar ist erst die endgültige Wertfestsetzung.