Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 17.08.2006 |
Aktenzeichen: | 14 W 50/06 |
Schlagzeile: |
wiederholte Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die wiederholte Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn seit der Vorentscheidung keine Änderungen in den tatsächlichen oder wirtschaftlichen Umständen eingetreten sind