Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.08.2006 |
Aktenzeichen: | 9 U 6/06 |
Schlagzeile: |
Wettbewerbsverbot
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Enthalten Sozietätsverträge zwischen Rechtsanwälten keine ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit, unterliegen die Sozien nach einer Beendigung des Vertrages keinen wettbewerblichen Einschränkungen.
2. Aus dem Umstand, dass eine Vertragspartei bei Abschluss eines Sozietätsvertrages diesen für sittenwidrig hält, kann die andere Partei - sofern der Vertrag wirksam abgeschlossen ist - keine Rechte auf Schadensersatz herleiten. Ihr steht vielmehr ein Anspruch auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu; Schadensersatzansprüche aus der verschwiegenen Rechtsauffassung bestehen nicht