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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.08.2006
Aktenzeichen: 3 U 92/06

Schlagzeile:

Zuschlag, EigentümerBesitzerVerhältnis, Analogie

Schlagworte:

Analogie, EigentümerBesitzerVerhältnis, Zuschlag

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.

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