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Quelle:

Oberlandesgericht Braunschweig
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.08.2006
Aktenzeichen: 2 Ss (B) 38/04

Schlagzeile:

Qualifizierter Rotlichtverstoß, Messtoleranz

Schlagworte:

Messtoleranz, Rotlichtverstoß

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Alle spätestens seit Januar 2004 von der PTB zugelassenen Rotlichtüberwa-chungsanlagen müssen die dem Betroffenen vorwerfbare Rotzeit automa-tisch ermitteln, ohne dass vom angezeigten Messwert Toleranzen zu subtra-hieren sind. Dies gilt für folgende Anlagen (Stand: 24.04.2006):

MULTANOVA MultaStar RLÜ, MULTANOVA MultaStar-Kombi, MUL-TANOVA MultaStar C (Zulassungsinhaber jeweils: ROBOT Visual Systems GmbH), TC RG-1 (Gatsometer BV), DiVAR (TRAFCOM COM-MERCIAL ENTERPRISES INC).

2. Bei allen anderen (früher zugelassenen) Geräten ist diejenige Fahrzeit von der angezeigten Rotzeit zu subtrahieren, die das gemessene Fahrzeug vom Überfahren der Haltelinie bis zu der Position benötigte, die auf dem (ersten) Messfoto abgebildet ist (mit Möglichkeiten zur Berechnung der zu subtra-hie-renden Fahrzeit).

3. Nur bei den nachfolgenden drei Geräten ist zusätzlich zu dem unter Ziffer 2. beschriebenen Abzug noch eine weitere – gerätespezifische – Toleranz von 0,2 Sekunden zu berücksichtigen:

TRAFFIPAX TraffiPhot II (ROBOT Visual Systems GmbH), Rotlicht-Überwachungsanlage von TRUVELO Deutschland, MULTAFOT (Multa-nova AG).

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