Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.09.2006 |
Aktenzeichen: | 10 U 4/06 |
Schlagzeile: |
Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht
Schlagworte: |
Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet.