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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2006
Aktenzeichen: 10 U 4/06

Schlagzeile:

Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht

Schlagworte:

Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet.

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