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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 05.09.2006
Aktenzeichen: 4 AR 60/06

Schlagzeile:

Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung, Firmenbestattung

Schlagworte:

Firmenbestattung, Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ergeben sich aus einem Schreiben des Mitarbeiters einer insolventen Gesellschaft unübersehbare Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung, so ist ein gleichwohl erfolgter Verweisungsbeschluss an das Wohnsitzgericht des Bestatters für dieses Gericht nicht bindend.

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