Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.09.2006 |
Aktenzeichen: | IV S 11/05 (PKH) |
Schlagzeile: |
Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Im Steuerprozess wird das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.