Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 30.10.2006 |
Aktenzeichen: | 10 UF 225/05 |
Schlagzeile: |
Versorgungsausgleich
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ein vom beamtenrechtlichen Ruhegehalt vorgenommener Versorgungsabschlag, der auf antragsgemäßer vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand beruht, ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, wenn die Versetzung in den Ruhestand vor dem Ende der Ehezeit wirksam geworden ist