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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 04.10.2006
Aktenzeichen: 4 AR 74/06

Schlagzeile:

originärer Einzelrichter, Spezialzuständigkeit der Zivilkammer

Schlagworte:

Einzelrichter, Spezialzuständigkeit, Zivilkammer

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ist ein Rechtsstreit einem der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO genannten Sachgebiete zuzuordnen und besteht nach dem Geschäftsverteilungsplan für diesen Rechtsstreit eine Spezialzuständigkeit der Zivilkammer, scheidet eine originäre Zuständigkeit des Einzelrichter auch dann aus, wenn der Kammer die Zuständigkeit für das jeweilige Sachgebiet nicht vollständig übertragen worden ist

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