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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 20.11.2006
Aktenzeichen: 4 U 166/06

Schlagzeile:

Insolvenzverwalter, Insolvenzplanverfahren, Nachtragsverteilung

Schlagworte:

Insolvenzplanverfahren, Insolvenzverwalter, Nachtragsverteilung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Eine fortdauernde Verwaltungs und Verfügungsbefugnis des vormaligen Insolvenzverwalters nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens gibt es nicht.

2. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durch die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO nicht in Betracht.

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